Promotionsstipendium für FH-Absolventinnen

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Stipendienvergabe

Grundsatz: Berufsziel als Fachhochschulprofessur

Das Stipendium richtet sich an besonders befähigte Frauen mit abgeschlossenem Fachhochschul-Studium, die eine Karriere als Hochschulprofessorin anstreben und bereits über eine hierfür einschlägige Berufserfahrung verfügen, zum Nachweis ihrer wissenschaftlichen Qualifikation jedoch noch promovieren müssen, um berufungsfähig zu werden.
Das Promotionsprojekt sollte berufsbegleitend bereits vorbereitet sein, so dass mit Hilfe des Stipendiums bei zusammenhängender, ausschließlicher Bearbeitung ein Abschluss innerhalb von maximal zwei Jahren möglich ist.

Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums

Die Antragstellerinnen willigen ein, dem Büro der Landessprecherin der FH-Frauenbeauftragten zu statistischen Zwecken auch nach Ablauf der Förderzeit über ihren Studien- und Karrierefortschritt zu berichten. Mitteilungspflichtig sind insbesondere der erfolgreiche Abschluss oder der vorzeitige Abbruch des beabsichtigten Promotionsstudiums sowie eine spätere Berufung auf eine Fachhochschulprofessur.

Antragsberechtigt sind Frauen, auf die mindestens einer der folgenden drei Sachverhalte zutrifft:

Stipendienleistungen

Das Promotionsstipendium beträgt 1.635 Euro pro Monat. Bei einem im selben Haushalt lebenden Kind unter 12 Jahren wird ein Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 160 Euro, bei zwei Kindern von 220 Euro, bei drei und mehr Kindern von 280 Euro gewährt.
Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr gewährt. In besonderen Ausnahmefällen kann eine zweite Verlängerung von bis zu einem Jahr erfolgen.
Nach jedem Semester ist der Landessprecherin der Frauenbeauftragten an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein Leistungsnachweis zur Weiterleitung an das Ministerium vorzulegen.

Erfolgt dieser Leistungsbericht nicht oder nicht rechtzeitig, so wird die Stipendienzahlung unverzüglich eingestellt.

Ein etwaiger Abbruch der Promotionstätigkeit während der Laufzeit des Stipendiums ist unverzüglich anzuzeigen.

Missbrauch des Stipendiums (z.B. falsche Angaben bei Antragstellung, Verletzung der vertraglichen Pflichten, Verschweigen eines Studienabbruchs) kann zu einer teilweisen oder vollständigen Rückforderung bereits ausbezahlter Gelder führen.

Antragstellung

Anträge müssen enthalten: Anträge sind zu richten an:
Landessprecherin der Frauenbeauftragten
an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Prof. Dr. Christine Süß-Gebhard
Hochschule Regensburg
E-Mail: christine.suess-gebhard@hs-regensburg.de
Tel.: 0941 / 943 - 9729
Fax: 0941 / 943 - 9727

Stichtag für die Abgabe der Bwerbung ist jeweils der 01. März des Antragsjahres. Die Auswahl der Stipendiatinnen findet anhand der eingereichten Unterlagen und eines Auswahlgespräches statt.

Zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen die Frauenbeauftragten der Hochschulen für angewandte Wissenschaftenn sowie das Sekretariat der Landessprecherin zur Verfügung.

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