Promotionsstipendium für FH-Absolventinnen
Die nachfolgenden Informationen können als Merkblatt heruntergeladen werden.Stipendienvergabe
Grundsatz: Berufsziel als Fachhochschulprofessur
Das Stipendium richtet sich an besonders
befähigte Frauen mit abgeschlossenem
Fachhochschul-Studium, die eine
Karriere als Hochschulprofessorin anstreben und bereits über eine hierfür
einschlägige Berufserfahrung verfügen, zum Nachweis ihrer wissenschaftlichen
Qualifikation jedoch noch promovieren müssen, um berufungsfähig zu werden.
Das Promotionsprojekt sollte berufsbegleitend bereits vorbereitet sein, so dass mit Hilfe des
Stipendiums bei zusammenhängender, ausschließlicher Bearbeitung ein Abschluss innerhalb von
maximal zwei Jahren möglich ist.
Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- Bewerberinnen für das Promotionsstipendium müssen über einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss verfügen und nachweisen, dass sie entweder bereits über eine Promotionszulassung verfügen oder zumindest, dass einer solchen Zulassung formal nichts im Wege steht.
- Das angestrebte Promotionsprojekt ist ausführlich darzustellen. Eine entsprechende Stellungnahme des Doktorvaters/der Doktormutter ist beizulegen.
- Bewerberinnen müssen über eine mindestens fünfjährige (davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule verbrachte) qualifizierende Berufspraxis verfügen, die für eine Fachhochschulprofessur einschlägig ist.
- Die Bewerberinnen müssen zum Nachweis ihrer Lehreignung mindestens ein Semester lang einen Lehrauftrag an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wahrgenommen haben, der zu evaluieren ist. Dieser Lehrauftrag kann auch im Rahmen des Lehrauftragsprogramms rein-in-die-hoersaele erteilt werden.
- Die Bewerberinnen sollen zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung in der Regel nicht älter als 40 Jahre sein.
Antragsberechtigt sind Frauen, auf die mindestens einer der folgenden drei Sachverhalte zutrifft:
- Lebensmittelpunkt in Bayern (Nachweis)
- Studienabschluss an einer bayerischen Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Promotionsstudium an einer bayerischen Universität
Stipendienleistungen
Das Promotionsstipendium beträgt 1.635 Euro pro Monat. Bei einem im selben Haushalt lebenden Kind unter 12 Jahren wird ein Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 160 Euro, bei zwei Kindern von 220 Euro, bei drei und mehr Kindern von 280 Euro gewährt.Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr gewährt. In besonderen Ausnahmefällen kann eine zweite Verlängerung von bis zu einem Jahr erfolgen.
Nach jedem Semester ist der Landessprecherin der Frauenbeauftragten an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein Leistungsnachweis zur Weiterleitung an das Ministerium vorzulegen.
Erfolgt dieser Leistungsbericht nicht oder nicht rechtzeitig, so wird die Stipendienzahlung unverzüglich eingestellt.
Ein etwaiger Abbruch der Promotionstätigkeit während der Laufzeit des Stipendiums ist unverzüglich anzuzeigen.
Missbrauch des Stipendiums (z.B. falsche Angaben bei Antragstellung, Verletzung der vertraglichen Pflichten, Verschweigen eines Studienabbruchs) kann zu einer teilweisen oder vollständigen Rückforderung bereits ausbezahlter Gelder führen.
Antragstellung
Anträge müssen enthalten:- Formloses Bewerbungsschreiben
- Vollständig ausgefülltes Bewerberinnenformblatt
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse sowie des Abiturzeugnisses
- Evaluationsergebnisse zum Lehrauftrag
- Gutachten des Doktorvaters/der Doktormutter zum Promotionsvorhaben oder im künstlerischen Bereich einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors zum Aufbaustudium (direkt an das Büro der Landessprecherin)
- Bestätigung der Universität, dass die Bewerberin mit dem beschriebenen Dissertationsprojekt ohne weitere Voraussetzungen zur Promotion bzw. zum Aufbaustudium zugelassen wird oder wurde
- Arbeitszeugnisse, Bestätigungen über Praktika etc., die die Einschlägigkeit der Berufspraxis nachweisen
- Eine ausführliche, drei bis fünf seitige Projektbeschreibung.
Diese soll enthalten:
- Aufgaben und Ziel
- Untersuchungsmethoden
- Erläuterungen über Vorarbeiten
- Ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum
- Die Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
- Gegebenenfalls Haushaltsbescheinigung in Kopie
- Publikationsliste
Landessprecherin der Frauenbeauftragten
an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Prof. Dr. Christine Süß-Gebhard
Hochschule Regensburg
E-Mail: christine.suess-gebhard@hs-regensburg.de
Tel.: 0941 / 943 - 9729
Fax: 0941 / 943 - 9727
Stichtag für die Abgabe der Bwerbung ist jeweils der 01. März des Antragsjahres. Die Auswahl der Stipendiatinnen findet anhand der eingereichten Unterlagen und eines Auswahlgespräches statt.
Zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen die Frauenbeauftragten der Hochschulen für angewandte Wissenschaftenn sowie das Sekretariat der Landessprecherin zur Verfügung.