Weiterqualifizierungsstipendium für FH-Absolventinnen
Die nachfolgenden Informationen können als Merkblatt heruntergeladen werden.Stipendienvergabe
Grundsatz: Promotionsziel
Das Stipendium richtet sich an besonders
befähigte Frauen mit abgeschlossenem
Fachhochschul-Studium, die sich im Anschluss an ihr Studium fachgebunden
höher qualifizieren wollen, um dadurch die
formale Befähigung zur Promotion zu erwerben.
Die Weiterqualifizierung kann im Erwerb der Voraussetzungen für die
Promotionseignungsprüfung oder in einem fachspezifischen Aufbaustudium an
einer Universität bestehen, sofern damit das Ziel verfolgt wird, unmittelbar
Zugang zu einem Promotionsstudium zu erlangen.
Unter dieser Voraussetzung kann die Weiterqualifizierung auch im Ausland
erfolgen.
Das Weiterqualifizierungsstipendium soll nicht zur Finanzierung eines vom
Promotionsziel unabhängigen universitären Zweit- bzw. Aufbaustudiums dienen,
da durch einen universitären Abschluss allein die Berufungsfähigkeit nicht
nennenswert verbessert wird
Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- Bewerberinnen für das Qualifizierungsstipendium müssen einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss nachweisen. Als Vergleichsbasis hierfür dienen die an der jeweiligen Hochschule für angewandte Wissenschaften erzielten Jahrgangsdurchschnitte im betreffenden Studienfach
- Die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Qualifizierungsmaßnahme muss durch das Gutachten einer Fachhochschulprofessorin/eines Fachhochschulprofessors nachgewiesen werden, die/der sich bereit erklärt, die Qualifizierungsmaßnahme beratend zu begleiten.
- Ferner sind Promotionsabsicht (Motivationsschreiben) und Promotionsmöglichkeit (vor allem die Bereitschaft einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors, die künftige Doktorarbeit zu betreuen) nachzuweisen.
- Nach jedem Semester ist der Landessprecherin der Frauenbeauftragten an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein Leistungsbericht vorzulegen. Erfolgt dieser Leistungsbericht nicht oder nicht rechtzeitig, so kann dies zu einer teilweisen oder vollständigen Rückforderung bereits ausbezahlter Gelder führen.
- Lebensmittelpunkt in Bayern (Nachweis)
- Studienabschluss an einer bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Weiterbildungsmaßnahme an einer bayerischen Universität
Stipendienleistungen
Das Qualifizierungsstipendium beträgt 700 Euro pro Monat (bei Auslandsstudium maximal 950 Euro). Es wird für höchstens 4 Semester gewährt. Bei allen Stipendien wird ein Kinderbetreuungszuschlag für Kinder unter 12 Jahren gezahlt, der für ein im selben Haushalt lebendes Kind 160 Euro, für zwei Kinder 220 Euro, für drei (und mehr) Kinder 280 Euro beträgt.Antragstellung
Anträge sind gemäß folgendem Formblatt zu stellen. Sie müssen enthalten:- Tabellarischer Lebenslauf
- Vollständig ausgefülltes Bewerberinnenformblatt
- Kopien von Diplomurkunden und Abschlusszeugnissen
- Nachweis des Notendurchschnitts aller Absolventen im Abschlussjahrgang (bestätigt das Studien- und Prüfungsamt)
- Gutachten der betreuenden FH-Professorin/des betreuenden FH-Professors
- Bestätigung einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors, dass sie/er im Falle der erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungsmaßnahme bereit ist, die Betreuung der Doktorarbeit zu übernehmen.
- Nachweis, dass die Bewerberin im Falle der erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungs-maßnahme an der betreffenden Fakultät zum Promotionsstudium zugelassen werden kann (bestätigt i.d.R. der zuständige Promotionsausschuss)
- Begleitschreiben der Bewerberin mit Angaben
- zum beabsichtigten Studienweg
- zur beantragten Förderungsdauer (max. 2 Semester möglich)
- zur weiteren Finanzierung des Studiums, falls der beabsichtigte Studienweg länger als 2 Semester dauert
- zum angestrebten Promotionsprojekt
- zum angestrebten Berufsweg
Landessprecherin der Frauenbeauftragten
an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Prof. Dr. Christine Süß-Gebhard
Hochschule Regensburg
E-Mail: christine.suess-gebhard@hs-regensburg.de
Tel.: 0941 / 943 - 9729
Fax: 0941 / 943 - 9727
Stichtag für die Abgabe der Bwerbung ist jeweils der 01. März des Antragsjahres. Die Auswahl der Stipendiatinnen findet anhand der eingereichten Unterlagen und eines Auswahlgespräches statt.
Zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen die Frauenbeauftragten der Hochschulen für angewandte Wissenschaftenn sowie das Sekretariat der Landessprecherin zur Verfügung.