Weiterqualifizierungsstipendium für FH-Absolventinnen

Die nachfolgenden Informationen können als Merkblatt heruntergeladen werden.

Stipendienvergabe

Grundsatz: Promotionsziel

Das Stipendium richtet sich an besonders befähigte Frauen mit abgeschlossenem Fachhochschul-Studium, die sich im Anschluss an ihr Studium fachgebunden höher qualifizieren wollen, um dadurch die formale Befähigung zur Promotion zu erwerben.
Die Weiterqualifizierung kann im Erwerb der Voraussetzungen für die Promotionseignungsprüfung oder in einem fachspezifischen Aufbaustudium an einer Universität bestehen, sofern damit das Ziel verfolgt wird, unmittelbar Zugang zu einem Promotionsstudium zu erlangen. Unter dieser Voraussetzung kann die Weiterqualifizierung auch im Ausland erfolgen.
Das Weiterqualifizierungsstipendium soll nicht zur Finanzierung eines vom Promotionsziel unabhängigen universitären Zweit- bzw. Aufbaustudiums dienen, da durch einen universitären Abschluss allein die Berufungsfähigkeit nicht nennenswert verbessert wird

Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums

Antragsberechtigt sind Frauen, auf die mindestens einer der folgenden drei Sachverhalte zutrifft:

Stipendienleistungen

Das Qualifizierungsstipendium beträgt 700 Euro pro Monat (bei Auslandsstudium maximal 950 Euro). Es wird für höchstens 4 Semester gewährt. Bei allen Stipendien wird ein Kinderbetreuungszuschlag für Kinder unter 12 Jahren gezahlt, der für ein im selben Haushalt lebendes Kind 160 Euro, für zwei Kinder 220 Euro, für drei (und mehr) Kinder 280 Euro beträgt.

Antragstellung

Anträge sind gemäß folgendem Formblatt zu stellen. Sie müssen enthalten: Anträge sind zu richten an:
Landessprecherin der Frauenbeauftragten
an bayerischen Fachhochschulen

Prof. Dr. Gudrun Schiedermeier
Hochschule Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut

Stichtag für das Wintersemester ist der 1.6. des laufenden Jahres, für das Sommersemester der 1.12. des Vorjahres. Die Auswahl der Stipendiatinnen findet anhand der eingereichten Unterlagen und eines eintägigen Assessment-Center statt.

Zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen die Frauenbeauftragten der Fachhochschulen sowie das Sekretariat der Landessprecherin zur Verfügung.

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