Stipendien
Ziel
Noch nie gab es so viele neue Professorinnen an deutschen Hochschulen wie 2009. Der Professorinnenanteil hat sich in den vergangenen 10 Jahren fast verdoppelt. Während 1999 knapp 10% der Professorenstellen an deutschen Hochschulen mit Frauen besetzt waren, lag der Professorinnenanteil 2009 bei mehr als 18 %. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen in Bayern sind Frauen in der Lehre nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. In Bayern sind noch immer erst 14,7% (Stand 2008) der Professuren an Fachhochschulen an Frauen vergeben. Vor allem die technischen Studiengänge haben einen hohen Nachholbedarf bei der Berufung von Frauen.Ein zentrales Anliegen von Bund und Ländern ist eine deutliche Anhebung des Frauenanteils an den Hochschulprofessuren. Zur Erhöhung des Frauenanteils in der Lehre und bei der Durchführung von anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an den bayerischen Fachhochschulen soll deshalb besonders befähigten Frauen mit Fachhochschulabschluss die Möglichkeit eröffnet werden, sich weiter zu qualifizieren, um dadurch berufungsfähig zu werden. Berufungsfähigkeit setzt i.d.R. die Promotion voraus. Förderungswürdige Qualifizierungs-Maßnahmen sind daher solche, die zu einer Promotion führen.
Promotionsmöglichkeiten von Fachhochschul-Absolventen
Für besonders qualifizierte Diplomfachhochschul-Absolventen besteht nach der gegenwärtigen hochschulpolitischen Beschlusslage die Möglichkeit, dass sie zur Promotion an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule zugelassen werden können. Sie müssen dazu zuvor den universitären Abschluss nicht erwerben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Diplomfachhochschul-Absolventen den universitären Absolventen im Bezug auf die Zulassung zur Promotion gleichgestellt sind.Grundsätzlich sehen die Promotionsordnungen in ihren Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion auch den Zugang von Bachelor-Absolventen vor. Die Bachelor-Absolventen sind dabei den Diplomfachhochschul-Absolventen gleichgestellt. Die Zulassung ist ebenfalls an die Erfüllung bestimmter Auflagen gekoppelt.
Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) "Zugang zur Promotion für Master-/Magister- und Bachelor-/Bakkalaureusabsolventen" vom 14.04.2000 berechtigen Masterabschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich zur Promotion.
Näheres regeln die jeweiligen Promotionsordnungen.
Weitere Informationen finden sich unter http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/151.php
Der Hochschulkompass bietet Informationen über Promotionsmöglichkeiten an deutschen Hochschulen.
Im Newsletter des Shaker Verlags werden die vielfältigen Fördermöglichkeiten einer Promotion in Deutschland vorgestellt.